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Pflegekompetenzgesetz · seit 01.01.2025

Was sich für dich geändert hat.

Das Pflegekompetenzgesetz (PKG) bringt seit dem 1. Januar 2025 drei zentrale Änderungen: mehr Geld in den Leistungen, klare Vorbehaltsaufgaben für Pflegekräfte und erweiterte Heilkunde- Befugnisse. Was das für dich konkret bedeutet, hängt davon ab, aus welcher Perspektive du draufschaust.

In drei Sätzen

Worum es im Kern geht.

  • 4,5 % mehr Leistung

    Pflegegeld, Sachleistung, Tagespflege und vollstationäre Leistungen wurden zum 01.01.2025 um 4,5 % angehoben — der erste Inflations-Ausgleich seit Jahren.

  • Vorbehaltsaufgaben

    Bestimmte Tätigkeiten dürfen nur examinierte Pflegekräfte durchführen — Pflegeprozess-Steuerung, Anamnese, Pflegeplanung. Stärkt die Profession, schafft Klarheit.

  • AAP-Erweiterung

    Erweiterte Aufgaben für die Pflege (Advanced Practice) — Pflegekräfte mit Zusatzqualifikation dürfen heilkundliche Leistungen wie Wundversorgung, Diabetes-Schulung, BTM-Verordnung selbständig erbringen.

Aus drei Perspektiven

Was sich für wen ändert.

Klient:innen + Angehörige

Mehr Geld pro Monat. Konkret.

  • PG 2: Pflegegeld 332 → 347 € · Sachleistung 761 → 796 € · Tagespflege 689 → 721 €
  • PG 3: Pflegegeld 573 → 599 € · Sachleistung 1.432 → 1.497 € · Tagespflege 1.298 → 1.357 €
  • PG 4: Pflegegeld 765 → 800 € · Sachleistung 1.778 → 1.859 € · Tagespflege 1.612 → 1.685 €
  • PG 5: Pflegegeld 947 → 990 € · Sachleistung 2.200 → 2.299 € · Tagespflege 1.995 → 2.085 €
  • Entlastungsbetrag: 126 → 131 €/Monat (alle PG)
  • Verhinderungspflege: 1.612 → 1.685 €/Jahr (ab PG 2)
Aktuelle Sätze in /leistungen

Pflegekräfte

Mehr Verantwortung. Mehr Eigenständigkeit.

  • Anamnese + Pflegeplanung: darf nur noch durch examinierte Pflegekräfte (PK / KP / AP) erfolgen — Vorbehalt nach § 4 Pflegeberufe-Gesetz.
  • Heilkundliche Tätigkeiten: Mit AAP-Zusatzqualifikation dürft ihr Wundversorgung, Diabetes-Schulung, gewisse Verordnungs-Schritte selbständig durchführen — ohne ärztliche Anordnung pro Einzelfall.
  • Stundensatz-Effekt: AAP-Quali rechtfertigt höheren Stundensatz; in unserem Pool sehen wir bereits +5–8 €/h für AAP-zertifizierte Pflegekräfte.
  • Fortbildung: AAP-Module sind über § 45 SGB XI bezuschusst — Genossenschafts-Rahmenverträge mit Bildungsträgern in Vorbereitung.
Was bei dir bleibt

Träger + Einrichtungen

Andere Skill-Mix-Logik.

  • Vorbehaltsaufgaben: Pflegehelfer:innen können bestimmte Tätigkeiten nicht mehr eigenständig durchführen — eure Personalplanung muss den Skill-Mix abbilden.
  • AAP-Pflegekräfte: Reduzieren Arzt-Termin-Bedarf bei chronisch Kranken; sinnvoll, AAP-Quali im Pool gezielt zu suchen — wir filtern danach.
  • Doku-Anforderungen: Vorbehaltsaufgaben müssen klar zugeordnet dokumentiert werden — Shalem-SIS-Diktat trägt das automatisch ein, ihr braucht keine separaten Listen.
  • Vergütungs-Verhandlung: Mit den Pflegekassen können Träger jetzt Skill-Mix-Faktoren in den Vergütungssätzen verhandeln. Genaue Ausgestaltung über Landes-Rahmenverträge bis 2026.
Pilot-Pfad

Inkrafttretens-Plan

Was wann gilt.

  1. 01.01.2025

    Inkrafttreten Pflegekompetenzgesetz · 4,5 %-Erhöhung aller Leistungsbeträge

  2. Q2 2025

    Erste AAP-Curricula bundesweit anerkannt

  3. Q3 2025

    Vorbehaltsaufgaben-Listen pro Bundesland finalisiert

  4. 01.01.2026

    Pflegegeld-Anpassung Stufe 2 (Inflations-Klausel) · genauer Wert wird Q4 2025 festgelegt

  5. Q3 2026

    Skill-Mix-Faktor in Landes-Rahmenverträgen flächendeckend

Quellen: BMG · Pflegekompetenzgesetz · SGB XI · DBfK · Pflegekompetenzgesetz. Stand der Beträge: 01.01.2025. Diese Übersicht ist Information, keine Rechtsberatung — bei individuellen Fragen wende dich an deine Pflegekasse oder einen unabhängigen Pflegestützpunkt.
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